Unsere allgemeinen Mietbedingungen
§1 Mietgegenstand und Schlüssel
Vermietet wird unsere Ferienwohnung mit einer Wohnküche (ausgestattet mit Schlafsofa, Sat-TV, DVD-Player, Radio, Herd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Mikrowelle, Kaffemaschine, Tassimo, Toaster, Wasserkocher), 1 Schlafzimmer mit Doppelbett, 1 Schlafzimmer mit zwei Einzelbetten, 1 Badezimmer mit Dusche/Badewanne/WC. Maximale Schlafmöglichkeit für 6 Personen.
Das Mietobjekt ist ein Nichtraucherobjekt. Dem Mieter steht für die Zeit der Mietdauer 1 Parkplatz vor dem Haus zur Verfügung. Dem Mieter werden für die Mietdauer 2 Wohnungsschlüssel zur Verfügung gestellt.
§2 Vertragsschluss
Ein Mietvertrag für eine Ferienwohnung ist dann verbindlich geschlossen, wenn, nach erfolgter Buchungsanfrage, die dem Mieter zugesandte Buchungsbestätigung, von diesem unterschrieben, dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrage angegebenen max. Personenzahl belegt werden.
§3 Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten für elektrischen Strom, Heizung und Wasser, Bettwäsche und Handtücher und die Endreinigung nach Auszug) enthalten. Handtücher und Bettwäsche werden zu Mietbeginn einmalig gestellt. Bei einem Aufenthalt länger als zwei Wochen, werden diese nochmals gestellt und sind im Preis inbegriffen. Mit der Anzahlung per Überweisung in Höhe von 20% des Mietpreises kommt der Mietvertrag bindend zustande und es werden die Mietbedingungen akzeptiert. Der Restbetrag in Höhe von 80% des Mietpreises ist spätestens sechs Wochen vor Anreise per Überweisung fällig.
§4 Mietdauer / Inventar
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Der Zeitraum der Anreise sollte dem Vermieter mitgeteilt werden. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach Ankunft, das im Mietobjekt befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Mängel spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag, dem Vermieter oder der, von diesem Benannten Kontaktperson, mitzuteilen. Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 10 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben, dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, spülen des benutzen Geschirrs, ausräumen der Spülmaschine und entleeren der Mülleimer.
§5 Rücktritt durch den Mieter
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter, vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den ent-gangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (jedoch min. 25,00 €)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen: 80%
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornokosten anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
§6 Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
§7 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten. Sollte Coronabedingt, vor Mietbeginn, ein Beherbergungsverbot ausgesprochen sein, bekommt der Mieter, die bis dato gezahlten Kosten zu 100% erstattet.
§8 Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter, soweit er nicht selbst zu Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige zur Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken Toiletten dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten für die Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes, ist der Mieter verpflichtet, selbst alles zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistung, insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung, zu.
§9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die richtige Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung, etc.).
§10 Tierhaltung
Die Haltung von Haustieren in dem Mietobjekt ist nicht gestattet.
§11 Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen, bedürfen der Schriftform.
§12 Hausordnung
Die Mieter der Ferienwohnung, sind zur Rücksichtnahme gegenüber den Mietern aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türenwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner des Hauses, durch den entstehenden Lärm belästigen und die die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22 Uhr bis 8 Uhr und von 13 Uhr bis 15 Uhr zu unterlassen. Rundfunk- und Fernsehgeräte sind ausschließlich auf Zimmerlautstärke zu betreiben.
§13 Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Vermieter seinen allgemeinen Gerichtstand hat.